Selbstbeteiligungsbeitrag bei privaten Krankenkassen und Versicherungsangebote
Der Selbstbeteiligungsbeitrag in einer privaten Krankenkasse ist ein Modell, wobei der Versicherte einen Teil der Arztrechnung selber zahlt. Regelmäßige Beitragserhöhungen sind bei den privaten Krankenkasse keine Neuheiten. Es sind daher vermehrt Modelle mit Selbstbeiligung in Kraft getreten, die dem Versicherten immer noch vollen Krankenschutz bieten, jedoch nicht alle Leistungen mehr von der Krankenversicherung vollbracht werden. Der Vorteil dieser Modelle ist, daß der Kostenbeitrag allgemein geringer ausfallen kann. Im Falle einer Beitragserhöhung kann dieser bei Versicherten mit Selbstbeteiligungsbeitrage geringer ausfallen als bei Versicherten, die einen Vertrag haben ohne einen Selbstbehaltzuschuß.
Es gibt drei verschiedene Modelle der Selbsbeteiligung.
Wenn Sie bereit sind einen Selbstbeteiligungsbeitrag von €1.500 zu bezahlen, können Sie durch einen Großschadentarif mit einem günstigen Beitrag rechnen.
Durch die Effektivprämie läßt sich das für Sie beste Versicherungsmodell errechnen. Diese Prämie setzt sich aus dem monatlichen Beitrag und einem Zwölftel der Selbstbeteiligung zusammen. Der Ausgangspunkt für die richtige Modellzusammenzustellung ist, daß bei der Berechnung vom einem kompletten Verbrauch der Selbstbeteiligung ausgegangen wird.
Die Selbstbeteiligung ist mittlerweile auch Programm des Kassenpatienten geworden, da die gesetzlichen Krankenkassen mit neuen und steigenden Kosten im Gesudnheitswesen rechnen. Demnach sollen Kassenpatienten in die eigene Tasche greifen wenn es um ambulante Behandlungen geht, aber auch darum sich Kompressionsstrümpfe, Einlagen, Hörgeräte und andere Hilfsgeräte kaufen zu müssen. Nicht mit eingerechnet im Selbstbeteilingsbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen sind der jährliche Zahnarztbesuch, Vorsorgeuntersuchungen und mitversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Unter anderem steht auch zur Frage, ob Versicherte einen Festbetrag zahlen sollen und somit die Selbstbeteiligung erhöht werden soll. Das heißt, daß ein Versicherter die Differenz der Kosten für medizinische Hilfsmittel selber bezahlen muss. Die Kassen sind dann im Stande einen Betrag in Millionenhöhe sparen zu können.
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