Freiwillige Krankenversicherung: was bedeutet das?
Eine freiwillige Krankenversicherung gibt es sogesehen nicht. Es gibt jedoch Arbeitnehmer oder auch Selbständige, die am Ende ihrer Versicherungspflicht sind und sich selbst entscheiden können wie und wo sie sich versichern wollen. Ein besserer Ausdruck ist hier, daß diese genannten Personen ihre gesetzliche Krankenversicherung freiwillig fortsetzen oder auch einen Antrag bei einer privaten Krankenversicherung stellen können.
Da die gesetzliche Krankenkasse kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern in ihrem Leistungsprogramm hat, ist dies ein sehr willkommenesr Vorteil für größere Familien mit einem guten Einkommen.
Pflichtversicherte hingegen sind diejenigen, die ein bestimmtes Bruttoeinkommen unter der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze haben. Sie gelten als freiwillig Versicherter, wenn Ihr Bruttoeinkommen ebenfalls über dieser Grenze liegt, Sie aber Sie weiterhin in einer gesetzlichen Krankenkasse bleiben wollen.
Um jedoch freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse weiterhin versichert zu sein, gibt es bestimmte Vorraussetungen die erfüllt sein müssen und es können beitreten:
Personen, die vor dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate oder 12 Monate unmittelbar vor dem Ausscheiden versichert waren.
Personen, die ihre erste Arbeitsstelle beginnen und deren Einkommen im Jahr über einem derzeitlichen Betrag von €46.800 liegt.
Schwerbehinderte, deren Elternteil oder Ehegatte mindestens drei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre bereits Mitglied waren.
Arbeitnehmer, die für längere Zeit im Ausland beschäftigt waren und daher keine Krankenversicherung mehr in Deutschland haben, aber innerhalb von zwei Monaten nach der Rückkehr wieder eine Arbeitsstelle annehmen.
Fast 95 Prozent der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind durch das Gesetz vorgeschrieben. Unabhängig vom Beitrag werden stets alle notwendigen Behandlungen bezahlt. Es gibt aber auch Leistungen, die jedoch nicht in den Rahmen des Notwendigen fallen, aber trotzdem wünschenswert sind für einen Patienten. Diese Leistungen werden Wunschleistungen genannt oder individuelle Gesundheitsleistungen und werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Hier sollte sich ein gesetzliche Krankenversicherter eine Zusatzversicherung bei einder privaten Krankenversischerung zulegen, um sich auch andere Behandlungsmethoden leisten zu können.
Für den konkreten Leistungskatalog ist der Bundesausschuss der ärzte und Krankenkassen verantwortlich. Alle Leistungen, die Sie von den gesetzlichen Krankenkassen erhalten, sind bundesweit auf ihre medizinische Wirksamkeit und Notwendigkeit zum Erhalten der Gesundheit geprüft worden.
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