Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Wo liegt die Beitragsbemessungsgrenze in einer Krankenversicherung?

Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung richtet sich nach einer bestimmten Einkommensgrenze. Diese steigt jedes Jahr minimal an, da die Beitragsbemessungsgrenze an die Lohn- und Gehaltsentwicklung aller Versicherten angepasst wird. Sie wird jedes Jahr zum 1. Januar erneut festgelegt.

Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze sowie Selbständige, können zwischen einer freiwilligen Versicherung oder einer Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse wählen. Das Einkommen, welches oberhalb der Bemessungsgrenze liegt wird nicht in die Beitragsbemessung mit einbezogen.

Genaugenommen gehört die gesetzliche Krankenversicherung allen Versicherten, das sind rund 70 Millionen Menschen, die Beiträge an eine gesetzliche Kasse zahlen. Dadurch finanziert sich ein umfassendes System zur gesundheitlichen und medizinischen Versorgung.

Im Jahr 2003 standen den gesetzlichen Krankenkassen rund €137,5 Milliarden zur Verfügung, welche sich allein aus den Beiträgen zusammengesetzt hat. Der genaue Betrag, den ein Versicherter monatlich zahlen muss, richtet sich nach dem jeweiligen Betragssatzes einer Krankenkasse. Diese können in jedem Bundesland unterschiedlich ausfallen und werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einem 50:50 Prinzip getragen.

Unterschiedliche Beiträge - warum?

Jede Krankenkasse hat ihre eigene Versicherungsstruktur und hat deshalb Einfluß aud die unterschiedlichen Beiträge. Hat eine Kasse überdurchschittlich viele Mitglieder, die ein hohes Einkommen (daher einen hohen Beitrag zahlen) haben und überwiegend jung und gesund sind, dann sie einen niedrigeren Beitragssatz anbieten.

Im Gegensatz dazu muss eine Kasse, die nicht so viele Mitglieder hat und vielleicht mehr ältere und kranke Menschen versichert die außerdem ein weniger hohes Einkommen haben einen etwas höheren Beitrag anbieten.

Wegen der unterschiedlichen Versicherungsstruktur, gibt es bei den Kassen auch eine ungleiche Verteilung von Krankheitsrisiken. Deshalb gibt es einen sogenannten Risikostrukturausgleich mit Hilfe dessen die gesetzlichen Krankenkassen versuchen ungleiche Beitragseineinnahmen und Ausgaben zu beheben in dem sie untereinander Ausgleichzahlungen leisten.

Dadurch hat sich auch der Krankenkassenwettbewerb ergeben als 1992 mit einem neuen Gesundheitsstrukturgesetz allen gesetzlich Versicherten ab 1996 die Wahl einer Krankenkasse freigestellt wurde. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen hat das Ziel, das Gesundheitswesen zu verbessern. Die einzigen nicht wählbaren Krankenkassen sind die See- und Landwirtschaftlichen Krankenkassen. Diese stehen alleine den Bergleuten, Seeleuten und Landwirten zur Verfügung. Alle anderen Krankenkassen versuchen ihre Regelleistungen und Sonderleistungen durch besondere Tarife attraktiv und preiswert zu machen.

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